Wir haben am 25.01.2020 unsere Anforderungen an eine solidarische und bedarfsgerechte stationäre Versorung in Form eines kurzen Briefes an die politischen Entscheidungsträger*innen übergeben.
Im folgenden findet ihr ein paar Auszüge unserer Forderungen. Der gesamte Brief samt Quellenangaben, Literaturverzeichnis und Anhang ist unter folgendem Link downloadbar: Schreiben an die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard
1) Ökonomisierung/Kommerzialisierung/Privatisierung im Gesundheitswesen
Die Ursache der heutigen schwierigen Situation in der stationären Versorgung sehen wir in der zunehmenden Ökonomisierung, Kommerzialisierung und Privatisierung im Gesundheitswesen seit den 2000er Jahren. Die marktwirtschaftlichen Komponenten sollten wirtschaftliches Arbeiten anregen und der vermeintlichen Kostenexplosion entgegenwirken. Hierfür wurde das Abrechnungssystem geändert und die Fallpauschalen sowie andere marktwirtschaftliche Elemente eingeführt. Dies führt unter anderem zur Auslagerung von Teilen der Krankenhausbetriebe bis hin zur vollständigen Privatisierung von Krankenhäusern (vgl. Anhang 1). Die Auswirkungen sind jedoch in keinster Weise wie erhofft: Die Kosten haben sich nicht reduziert; gleichzeitig haben sich durch eine zunehmende Arbeitsverdichtung die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten drastisch verschlechtert und die Patient*innensicherheit hat sich durch zunehmende Fehlentwicklungen in der Gesundheitsversorgung verringert. Die fehlende Analyse des tatsächlichen Bedarfes (siehe hierzu Abschnitt 2. Bedarfsplanung) auf der einen Seite gepaart mit den gewinnorientierten Interessen an Patient*innen führen zu einer Unter-, Über-und Fehlversorgung. Dies wirkt sich wie folgt aus:
Unterversorgung:
- Die Ausrichtung der Kliniken und Fachgebiete hin zu wirtschaftlich attraktiven Bereichen führt dazu, dass die Bettenzahl bzw. Anzahl von Abteilungen nicht lukrativer Bereiche trotz vorhandener Bedarfe abnimmt (vgl. hierzu Abschnitt 2. Bedarfsplanung sowie Anhang 2)
- Patient*innenselektion: Auch in Bezug auf die einzelnen Patient*innen werden „kostenintensive“ Fälle häufiger abgelehnt, früher entlassen oder verschoben (siehe Praxisbeispiel 3 im Anhang).
Überversorgung:
- Die Fallzahlen lukrativer Behandlungen sind mit der Einführung der Fallpauschalen deutlich angestiegen. Vergleiche mit anderen Ländern zeigen, dass dies nicht an höheren Bedarfen liegen kann (vgl. Anhänge 3-5).
- Operative Verfahren haben durch Berechenbarkeit von Kosten und die Optimierung/Planbarkeit zeitlicher Abläufe einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber konservativen Verfahren und haben entsprechend zugenommen (vgl. Anhang 6; zur Verdeutlichung siehe Praxisbeispiel im Anhang)
Fehlversorgung:
- Wirtschaftliche Faktoren im Krankenhaus wirken sich auf Aufnahme, Untersuchung, Behandlung und Entlassung von Patienten*innen aus. Dies führt zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen sowie auf der anderen Seite zum Ausfall bestimmter Untersuchungen/ Behandlungen (vgl. Anhänge 3-4).
Wir fordern daher, dass
- medizinische Entscheidungen über ökonomischen Interessen stehen und nicht umgekehrt.
- Gewinnstreben aus der stationären Versorgung raus muss.
- eine bedarfs-und sachgerechte Versorgung mit Stärkung der Daseinsfürsorge umgesetzt wird.
- Landeskompetenzen im Rahmen von Personalbemessung genutzt werden, um der zunehmenden Arbeitsverdichtung entgegen zu wirken.
- partizipative Ansätze zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Behandlungsqualität in den Krankenhäusern gewählt werden, wie der Einbeziehung von Mitarbeiter*innen (z. B. durch Befragungen) statt dem Einsatz von Beratungsfirmen.
- sich für die Abschaffung der DRGs auf Bundesebene eingesetzt wird, damit diesem auf Konkurrenz angelegten System keine bedarfsgerechte Medizin möglich ist.
2) Bedarfsplanung
Im Koalitionsvertrag aber auch im Krankenhausrahmenplan ist das Ziel einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Land Bremen festgeschrieben. Die Frage ist jedoch, wie sich der Bedarf ermitteln lässt, gerade in einer Zeit, in der ökonomische Anreize die Versorgung mit bestimmen und zu Interessenskonflikten führen. Die derzeitige Krankenhausplanung in Bremen beruht auf demographischen Entwicklungen sowie retrospektiven Daten zur Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen. Das ist das klassische Verfahren, dem die Kritik anlastet, den tatsächlichen Bedarf und die tatsächliche Krankheitslast nicht wirklich abzubilden. Stattdessen werden lediglich bestehende Kapazitäten der Krankenhäuser fortgeschrieben, die in engem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Druck stehen. Neben der Tatsache, dass die Einteilung in Bettenzahl und Fachgebiete zu ungenau ist, zeigen Statistiken Hinweise auf eine angebotsinduzierte Bettenentwicklung (vgl. Anhang 7). Damit richtet sich die Krankenhausplanung nicht nach dem medizinischen Bedarf sondern nach wirtschaftlichen Interessen. Seit den 2000er Jahren gab es in der stationären Versorgung Verschiebungen der Bettenzahlen hin zu Abteilungen mit gut dotierten Verfahren. Die jeweiligen Fachgebiete haben sich entsprechend vergrößert, wohingegen sich wenig erlösbringende Abteilungen, beispielsweise die Kinderheilkunde oder die Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zurückentwickelt haben (vgl. Anhang 2). Die Zahlen spiegeln allerdings nicht den medizinischen Bedarf wider und fördern eine Manifestierung von Über-, Unter-und Fehlversorgung. Die bestehenden Versorgungskapazitäten sollten daher durch die Einbeziehung epidemiologischer Daten und Erkenntnisse aus anderen Quellen diskutiert und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. So sollte die Krankenhausplanung beispielsweise ebenfalls den medizinisch-technischen Fortschritt und Möglichkeiten der Ambulantisierung berücksichtigen. Die Nutzung von Leistungsbereichen und -gruppen ermöglicht gegenüber der Planung anhand von Fachabteilungen eine detailliertere Bedarfsplanung. Da Bremen einen Großteil der Menschen aus dem niedersächsischen Umland mitversorgt, müssen die Bedarfe der niedersächsischen Bevölkerung mit berücksichtigt werden.
Wir fordern daher, dass:
- Bedarfsplanung anhand der ermittelten tatsächlichen Bedarfe durch eine gutachterliche Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung von Prognosen zur Morbidität und Mortalitätvorgenommen wird.
- Bedarfsplanung nach medizinischer Sinnhaftigkeit und nicht nach ökonomischen Überlegungen durchgeführt wird.
- eine Priorisierung des Bedarfsplans unter Beachtung der Versorgungssituation sowie Dringlichkeit in den einzelnen Bereichen durchgeführt wird.
- eine Verbesserung der Behandlungsqualität durch sinnvolle Zentrenbildung dort, wo ein Zusammenhang zwischen Menge und Qualität besteht (Einhaltung von Mindestmengen) durchgeführt wird.
- die Anzahl der Notaufnahmen reduzieren wird. Zentralisierung notfallmedizinischer Versorgung (Herzkatheter, Stroke-Unit, MRT-Verfügbarkeit).
- Krankenhausverkleinerung/-schließung nach Bedarfsplanung und nicht nach wirtschaftlichen Interessen durchgeführt werden.
- eine gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Niedersachsen und Bremen für die Grenzregionen umgesetzt wird.
3) Investitionskostenplanung
Über Jahre haben die durch die Länder unzureichend getragenen Investitionskosten dazu geführt, dass Krankenhäuser mit zunehmenden Finanzierungslücken konfrontiert sind. Die Umgestaltung des Finanzierungssystems durch die Einführung von Fallpauschalen hat diese Situation verschärft, indem für Krankenhäuser die Möglichkeit geschaffen wurde, Gewinne zu erwirtschaften. Zu beobachten ist, dass sich die Bundesländer seither zunehmend aus der Investitionskostenfinanzierung zurückziehen, zu der sie gesetzlich angehalten sind. Bezugnehmend auf die „Große Anfrage zum Investitionsstau inden Kliniken des Landes Bremen“(Juli 2018) wird der jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser auf 70–80 Millionen Euro geschätzt. Die aktuell im Raum stehenden Gesamtinvestitionen von rund 38 Millionen Euro für die kommenden Jahre sind somit bei Weitem unzulänglich. Darüber hinaus ist die Investitionskostenkalkulation mittels Pauschalförderung, basierend auf den Erhebungen des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus), kritisch zu betrachten. Die Daten, die als Grundlage für die Berechnungen dienen, werden in einer Situation jahrelanger Unterfinanzierung erhoben. Bereits seit Jahren decken Kliniken große Teile der Investitionskosten aus eigenen Mitteln. Die Schätzung der von den Ländern zu übernehmenden Investitionskosten fällt daher weitaus geringer aus und der reale Bedarf wird nicht abgebildet. Um die Kosten für notwendige Investitionen selbst zu erwirtschaften, hat es in der Vergangenheit massive Personaleinsparungen, v.a. in der Pflege, gegeben. Die entstandene Arbeitsverdichtung und der daraus resultierende Fachkräftemangel ist die für Patient*innen spürbarste Konsequenz und dramatischerweise auch u. a. Ursache einer erhöhten Mortalität.
Wir fordern daher, dass:
- die Investitionskostenfinanzierung in ausreichendem Umfang und nach Bedarfdurchführt wird.
- die Pauschalförderung abgeschafft und zur Einzelförderung zurückgekehrt wird.
- ein Investitionskostenplanaufgestellt wird, welcher die Investitionen der Krankenhäuser, die für die Erbringung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung gebraucht werden, ermittelt.
- sichergestellt wird, dass erwirtschaftete Gewinne ins Krankenhaus reinvestiert werden.
- Investitionskosten aus Niedersachsen (Struktur in Bremen wird erheblich aus dem Umland mit genutzt) eingefordert werden.
- ausreichend Personal in allen Bereichen des Krankenhauses gewährleistet (Pflege, Therapie, Reinigung) ist, um die Patient*innensicherheit und Versorgungsqualität zu gewährleisten.