Wer profitiert vom Gesundheitssystem?

Eine Bestandsaufnahme mit Rückblick auf das gesundheitspolitische Jahr 2020 aus der Perspektive von Solimed Bremen.

Das gesundheitspolitische Jahr begann u. a. mit Personaldebatten im Krankenhaus. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und Ver.di hatten im Januar ein Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0) vorgeschlagen, dass allerdings frühestens 2021 umgesetzt werden kann. Zur gleichen Zeit lief in Bremen der Antrag eines Volksbegehrens für mehr Personal im Krankenhaus.

In den vergangenen Monaten ist auf Bundesebene, in Bremen und auch in unserer Arbeit viel passiert. Zugegeben, ohne Covid-19 wäre das Jahr aus gesundheitspolitischer Sicht vermutlich nicht so turbulent verlaufen. Trotzdem möchten wir diesen Text nicht dem Pandemie-Management an sich widmen, sondern den Fokus auf unsere Arbeit zum Gesundheitssystem und Alternativen zu den bisherigen Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen in Krankenhäusern legen. Die Covid-19-Pandemie hat unsere Überlegungen und auch unsere Arbeitsweise an vielen Punkten tangiert und die gesundheitspolitischen Debatten von Bund, Ländern und politischen Bündnissen wie uns in großem Maße beeinflusst. Wir haben uns für eine breite Perspektive auf das gesundheitspolitische Jahr 2020 entschieden, angelehnt an die Themen, die wir in unserer Gruppe diskutiert und bearbeitet haben.

  1. Profite in Krankenhäusern und Vergütung nach Fallpauschalen (DRGs)

Die Kommerzialisierung von Gesundheitsversorgung begleitet uns als Dauerthema und -problem. Dass über die Krankenversorgung Gewinne gemacht werden dürfen oder sogar gewinnorientiert gearbeitet werden soll, ohne diese Gewinne reinvestieren zu müssen (Profiterwirtschaftung), halten wir für einen grundsätzlichen Fehler in der Ausrichtung des Gesundheitswesens. Hierdurch wird der Krankheitsfall zur wirtschaftlichen Ware, aus dem möglichst viel Gewinn herausgeholt werden muss.

Eines der elementaren Werkzeuge des nach marktwirtschaftlichen Anreizen funktionierenden Systems sind die Fallpauschen (DRGs). Auf Grundlage dieser wird aktuell der Großteil an Krankenhausleistungen in Deutschland vergütet. Bis zum Frühjahr dieses Jahres umfassten die DRGs auch die Pflegepersonalkosten. Gerade diese Personalkosten nutzten die Kliniken zunehmend für Einsparungen, um an anderer Stelle damit Investitionen zu tätigen. Wenn den Krankenhäusern Geld fehlt, wird der Einspardruck auch auf andere Personalbereiche (z. B. klinisches Hauspersonal, Wirtschafts- und Versorgungsdienste) abgewälzt. Mit der Herausnahme der Pflegeleistungen aus den Fallpauschalen im Zuge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht jede*r Patient*in gemessen an der Behandlungsdiagnose in gleichem Maße Pflege benötigt. Die pauschale Vergütung hatte in der Vergangenheit stark zum Stellenabbau in der Pflege beigetragen. Trotz der Umstellung, mit der die Pflegepersonalkosten nun über die Selbstkostendeckung bezahlt werden, bleiben jedoch die Grundprobleme des Systems bestehen. Die Anreize, dass Krankenhäuser lukrative Bereiche ausbauen und in die nicht-lukrativen Bereiche nicht investiert wird, werden so nicht unterbunden.

Kritik am System der DRG-Finanzierung kommt inzwischen auch aus den Reihen der Bundesländer, welche sich bis 2020 mit Vorschlägen für eine Reform des Finanzierungssystems eher zurückhielten. Anfang des Jahres befand das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein in einem Entwurf zur Reform des DRG-Systems, dass die „ökonomischen Fehlanreize“ zu einer Ressourcennutzung führen, die sich „allein am Erlösdruck des Systems“ orientiert (vgl. Der Paritätische 2020, zitiert nach Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein). Auch die Überlastung von Notaufnahmen und der verheerende Personalmangel seien systemimmanent und müssten bekämpft werden. Die im Entwurf skizzierten Pläne zielen jedoch nicht auf eine Abschaffung von Fallpauschalen, sondern auf eine Ergänzung und Spezialisierung in medizinischen Fachzentren ab. Dass Bewegung in die Gesundheitspolitik der Bundesländer kommt, war zuletzt auch an einem Bundesratsantrag zur Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin aus den DRGs von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen zu erkennen.

Ob Bundesländer das Thema der DRGs aufgreifen oder nicht, hängt einerseits vom Willen zur Veränderung ab. Es betrifft aber auch die Frage, welche Befugnisse die Länder in der Gestaltung des Gesundheitssystems haben und wie viel Einfluss sie dementsprechend auf bestimmte Strukturen nehmen können. Die Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene sind für uns insoweit von Bedeutung, als dass wir ausloten können, inwieweit wir auch in Bremen etwas für eine patient*innenorientiertere Gesundheitsversorgung erreichen können. Um in dieser Frage weiterzukommen, haben wir Kontakt zu Behörden und Jurist*innen aufgenommen. Ansatzpunkte wären, gegenüber der Bremer Gesundheitsverwaltung auf die Ausgestaltung der Krankenhausplanung einzuwirken und zu fordern, eine Pflicht zur Reinvestierung von in Krankenhäusern erzielten Überschüssen gesetzlich festzuschreiben. Unsere Versuche, im Gespräch mit dem Bremer Gesundheitsressort und der Bremer Politik Defizite der derzeitigen Gesundheitsversorgung aufzuzeigen und Ansätze für Neuregelungen einzubringen, haben bedauerlicherweise noch nicht zu weitreichenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung geführt. Da Defizite des bisherigen Systems in der Öffentlichkeit jedoch von verschiedenen Seiten angesprochen werden, hoffen wir darauf, dass die verbleibende Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode für ein radikales Umdenken und -steuern in gesundheitspolitischen Fragen genutzt wird.

Auch abseits von Parteipolitik haben sich die Positionen zum zukünftigen Finanzierungssystem von Krankenhausleistungen – und somit zur Zukunft der DRGs – im Zuge der Covid-Pandemie teilweise verändert. Es gibt Akteure, die sich noch zu Jahresbeginn aus der DRG-Debatte heraushielten oder sich zugunsten der DRGs positionierten, mittlerweile aber auch zum Teil grundlegende Reformen des Finanzierungssystems fordern. Die Leopoldina, die noch 2016 die massive Schließung von Krankenhäusern empfahl, gab als Reaktion auf den Zustand des Gesundheitssystems in der Covid-19-Eindämmung zu bedenken, dass „in einem Gesundheitssystem, das ein integraler Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, grundsätzlich nicht die gleichen wirtschaftlichen Maßstäbe angelegt werden [können] wie in der freien, wettbewerbsorientierten Wirtschaft“ (vgl. Leopoldina 2020). Anreize für Über- und Fehlversorgung müssten beseitigt werden. Die Leopoldina empfiehlt nun unter anderem, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und die Fallpauschalen um sog. „strukturelle Komponenten“ zu erweitern, um beispielsweise Kapazitäten für einen erhöhten Bedarf (Bsp. Pandemie) vorhalten zu können (vgl. ebd.). Eine ähnliche Position vertritt auch der Marburger Bund. Er fordert zudem eine aktivere Krankenhausplanung seitens der Länder und die Beschränkung der DRGs auf an Patient*innen erbrachte Leistungen. Personal- und Vorhaltekosten sollten unabhängig davon von den Krankenkassen übernommen werden (vgl. Marburger Bund 2020). Auf Seiten der Krankenkassen ist, festzustellen bspw. anhand eines von der TK in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Umgestaltung der DRGs (vgl. Ärzteblatt 2020a), ebenfalls Bewegung zu erkennen. Bundesarbeitsminister Hubert Heil sagte während der ersten Covid-Hochphase im Frühling, Krankenhäuser seien in Teilen „kaputtgespart“ worden. Der Staat müsse wieder mehr Verantwortung für die Gesundheitsversorgung übernehmen (vgl. Tagesschau 2020).

Auch wenn diese Stellungnahmen keine komplette Abkehr von Fallpauschalen und der profitorientierten Krankenhauswirtschaft darstellen, so zeigen sie, dass auch marktradikale Positionen mittlerweile aufweichen. Wichtig wird sein, mögliche Reförmchen auf einen „Tropfen-auf-den-heißen-Stein“-Charakter hin zu hinterfragen.

Wir werden versuchen, das Thema auch in Zukunft hoch im Kurs zu halten und auf tatsächliche Veränderungen hinzuwirken. Der aktuelle Zeitpunkt scheint günstig. Hierbei wollen wir zum einen Gesundheitsarbeitende und die breite Öffentlichkeit weiterhin über die Auswirkungen der DRGs und der Kommerzialisierung des Gesundheitssystems auf die Patient*innenversorgung informieren. Im November haben wir einen Basisworkshop zu diesem Thema im Online-Format durchgeführt und möchten dies auch zukünftig beibehalten. Zum anderen setzen wir uns – wenn möglich – laufend mit neuesten, wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Entwicklungen und Alternativen im Gesundheitssystem auseinander. So haben wir uns in diesem Jahr viel mit verschiedenen Vergütungssystemen und ihren Anreizstrukturen sowie Ansätzen zur medizinischen Bedarfsplanung beschäftigt. In Arbeitsgruppen und in Zusammenarbeit mit politischen Akteur*innen und weiteren engagierten Gruppen versuchen wir zu konkretisieren, wie ein Wandel hin zu einer Gesundheitsversorgung, die nicht auf Profit basiert und die Patient*innen in den Vordergrund stellt, aussehen kann.

2. Ansätze einer bedarfsgerechten Versorgung

Um einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion der Finanzierung und Planung von Gesundheitsversorgung zu leisten, beschäftigen wir uns damit, wie ein neues System aussehen kann. Ein wichtiger Baustein dafür ist unserer Ansicht nach, wie der Bedarf an Gesundheitsversorgung bemessen werden kann.

Bedarfs-/Kapazitätsplanung

Im stationären Bereich gilt im Moment der Ist-Zustand als Maßstab für den Bedarf. Das heißt, was an medizinischen Leistungen erbracht wird, wird mit dem tatsächlichen Bedarf gleichgesetzt. Unberücksichtigt bleiben dabei Verzerrungen auf Grund von beispielsweise angebotsinduzierter Nachfrage, Über-, Unter- sowie Fehlversorgung oder Hürden im Zugang zu medizinischen Leistungen. Bettenzahlen werden einfach fortgeschrieben, ohne zu evaluieren, ob die bestehende Anzahl an vorhandenen Betten überhaupt benötigt wird. Dass die Betten voll sind, kann nicht als Nachweis des Bedarfs betrachtet werden, da ein leeres Bett der Klinik kein Geld einbringt bzw. eher noch zu Verlust führt: die Betten werden also unabhängig vom Versorgungsbedarf belegt. Als eine bedarfsgerechte Planung kann das Ganze nicht wirklich bezeichnet werden, da der tatsächliche Bedarf unbekannt bleibt. Es gibt jedoch Ansätze, wie man dem tatsächlichen Bedarf etwas näher kommt. So haben wir uns dieses Jahr viel mit dem neuen Planungsansatz nach Fachabteilungen in NRW beschäftigt, mit Möglichkeiten, Über- und Unterversorgung zu messen und die Morbiditätsentwicklung und die aktuelle Morbidität der Bevölkerung verstärkt in der Planung zu berücksichtigen. Wir würden eine Abkehr vom bisherigen System der Fortschreibung des Ist-Zustandes sehr befürworten. Ein erster Schritt dahin wäre eine wissenschaftliche Analyse bestehender Über- und Unterversorgung. Ausgehend von dieser Analyse sollte eine detailliertere Planung nach Leistungsgruppen und Bereichen und nicht, wie bisher in Bremen, nach Fachgebieten erfolgen. Dies erlaubt eine zielgenauere Zuweisung von Versorgungsaufträgen und eine bedarfsgerechtere Steuerung des Leistungsangebotes. An die Vergabe von Versorgungsaufträgen sollte auch die Einhaltung von Qualitätsvorgaben geknüpft sein: so kann es beispielsweise feste Vorgaben für den Personalschlüssel (Nurse-to-Patient Ratio) geben, um die Patient*innensicherheit zu gewährleisten. Nicht zuletzt muss über Ansätze nachgedacht werden, Bürger*innen verstärkt in die Bedarfsermittlung einzubeziehen, um auch Zugangshürden zu medizinischer Versorgung zu ermitteln. Es gibt unzählige Ansätze für eine fortschrittlichere Planung der stationären Versorgung. Wir werden uns auch zukünftig mit der Thematik beschäftigen und uns in Bremen für Verbesserungen diesbezüglich einsetzen.

Innovative Versorgungsangebote

In der öffentlichen Debatte geht es in erster Linie um die derzeitige Situation der Gesundheitsversorgung. Alternative Versorgungsangebote zu diskutieren und auch umzusetzen, bleibt bislang vielerorts der Arbeit von Gruppen wie uns überlassen. Einige Gesundheitskollektive haben in den vergangenen Jahren in Eigenregie erfolgreich Projektideen zur Gesundheitsversorgung in die Praxis umgesetzt, die eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bevölkerung fokussieren. So sind mit der Poliklinik auf der Veddel in Hamburg, dem Gesundheitskollektiv Berlin, der Soliklinik Dresden und der Poliklinik Leipzig Versorgungszentren entstanden oder im Entstehen begriffen, die den Anspruch einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Behandlung und Unterstützung der Patient*innen sowie eines Miteinanders von Gesundheits- und Sozialberufen vertreten. In Köln ist ebenfalls ein solches Zentrum im Aufbau.

Das Projekt Poliklinik ist auch Thema bei uns. Eine Poliklinik aufzubauen ist ein langfristig angelegtes Projekt mit dem sich eine Solimed-Unter-AG seit längerer Zeit befasst. Die Fragen, wo eine Poliklinik entstehen sollte, wie sich deren Einrichtung, aber auch der langfristige Betrieb finanzieren ließen und welche Akteure beteiligt sein müssen, kosten Zeit. Dennoch ist es für viele frustrierte Gesundheitsarbeitende eine Vision für bessere Arbeitsbedingungen und eine Versorgung, die den eigenen Ansprüchen gerechter wird. Ein solches Großprojekt neben der Lohnarbeit zu betreiben, ist zäh und noch ist ungewiss, ob es umgesetzt werden kann. Die AG hat am Konzept der Poliklinik weitergearbeitet und sich in diesem Zusammenhang auch Gedanken über eine Vereinsgründung gemacht.

3. Soziale Determinanten von Gesundheit

Ein Thema, das in der öffentlichen Diskussion 2020 immer mal wieder anklang, waren – in Verbindung zur Covid-19-Fallzahl – die sozialen Determinanten von Gesundheit (vgl. u.a. Wahrendorf et al. 2020). Darunter werden, nachzulesen z.B. auf der Internet-Seite des RKI, die sozioökonomischen Faktoren, beispielsweise Einkommen, Bildung, Beruf, Wohnumfeld, verstanden. In Bremen wurden im Herbst viele Covid-19-Infektionen in Stadtteilen registriert, in denen überwiegend Menschen mit niedrigen Einkommen leben (vgl. Buten un Binnen 2020).

Um hier etwas den Fokus von Covid-19 wegzunehmen, möchten wir auf frühere Untersuchungen zum Zusammenhang von Lebensbedingungen und Gesundheit hinweisen. Es ist nichts Neues, dass Menschen, die einen geringen Bildungsabschluss haben, die prekär beschäftigt sind – bei denen somit ein hohes Spannungspotenzial in Lohnarbeit und Einkommen besteht –, die auf vergleichsweise wenig Raum und in einem Viertel mit wenig gesundheitsspezifischen Angeboten wohnen müssen, einen schlechteren Zugang zu Gesundheitsversorgung haben und auch ihr Verhalten weniger gut nach Gesundheits-Empfehlungen ausrichten können (siehe dazu das Social Model of Health in Public Health UK, zitiert nach Dahlgren & Whitehead 1991). So ist es z. B. nicht möglich, dass eine Person, die in einem Fertigungsbetrieb arbeitet, spontan ins Home-Office wechselt.

Die Wohnraum-Debatte trifft am eindrücklichsten auf diejenigen zu, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen (müssen). Das sind beispielsweise Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, Angestelltenunterkünfte und Einrichtungen für asyl- und schutzsuchende Menschen. In Bremen zeigte sich dies unter anderem an den hohen Covid-19 Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Geflüchtete in der Lindenstraße und den Auseinandersetzungen, die wir und andere Personen und Gruppen mit der Bremer Sozial- und Gesundheitsbehörde zur Schließung der Einrichtung und zu besseren Wohnbedingungen für Geflüchtete führten. Über 700 Menschen lebten hier anfänglich auf einer Fläche, auf der unter Pandemiebedingungen nur maximal Raum für 250 Personen ist. Erst nach den öffentlichen Protesten und aufgrund eines schnellen Anstiegs der Infektionsrate wurden nach und nach die Unterbringungszahlen reduziert, die Bäder nicht mehr geteilt und Masken ausgegeben. Das Ressort machte sich unanfechtbar, indem es die gesamte Erstaufnahmeeinrichtung zu einem Haushalt erklärte. In den letzten Wochen steigen die Unterbringungszahlen in der Lindenstraße mit wachsenden Geflüchtetenzahlen wieder an (derzeit über 300 Personen). Ohne eine gründliche Reflektion der Geschehnisse, die gerade nicht absehbar ist, wird die Lindenstraße bald wieder an einem ähnlichen Punkt wie im März stehen. Die Schutzmöglichkeiten vor der Pandemie, die Infektionsraten und gesundheitlichen Gefährdungen sind in Bremen anhand von sozialen und wirtschaftlichen Determinanten sehr verschieden verteilt. Und das liegt nicht nur daran, welche Ressourcen Menschen mitbringen, sondern wird, wie im Fall der Erstaufnahmestelle, von den Behörden gleichsam mitproduziert. Wir haben im Frühjahr mit einem auch von anderen Gruppen und Einzelpersonen unterzeichneten Appell versucht, Druck auf die Behörden aufzubauen, um die widrigen Wohnumstände in der Lindenstraße zu beenden. Dadurch, dass die Personen dort von der Politik marginalisiert werden, sehen wir es aktuell und zukünftig als Auftrag, sie durch unsere Kritik an den Zuständen gegenüber den Behörden zu unterstützen. Gesundheit muss allen in gleichem Maße zugänglich sein, was auch einen Wohnraum einschließt, in dem Selbstschutz und Hygiene gewährleistet sind.

4. Hat sich durch den Wechsel an der Spitze des Gesundheitsressorts in Bremen etwas geändert?

Zu Beginn dieses Jahres noch waren die Umsetzung der Psychiatriereform und die Zukunft der Bremer GeNo-Häuser (insbesondere koordinierte Zentrenbildung vs. die einzelnen Häuser planen eigenständig) bestimmende Themen.

Beim „Krisenmanagement“ nach einer Vielzahl von Covid-19-Fällen in der EAE Lindenstraße in Bremen-Vegesack – das muss man deutlich sagen – hat die Gesundheitsbehörde neben der Sozialbehörde kein gutes Bild abgegeben. Es wären nicht nur milde Worte, sondern vor allem schnelle, konstruktive Handlungen notwendig gewesen, um für die in der EAE lebenden Personen eine Alternative zu ihrem prekären und einer Covid-19-Prävention absolut ungeeigneten Wohnumfeld zu schaffen.

Im stationären Bereich bot die Novellierung des Bremer Krankenhausgesetzes die Möglichkeit, wichtige Weichen zu stellen. Die Aufnahme von Qualitätsindikatoren in den Krankenhausplan, die Einführung anonymer Fehlermeldesysteme im Krankenhaus und die Wiedereinführung der Möglichkeit zur Einzelleistungsförderung – um nur einige Bausteine zu nennen – zeigen in die richtige Richtung. Sie sind dennoch zu wenig, um grundlegende Änderungen im Finanzierungssystem und den Versorgungsanreizen herbeizuführen. Zwar kann Bremen als Bundesland nicht alle Regeln zur Gesundheitsversorgung alleine bestimmen. Dennoch bieten sowohl das Krankenhausgesetz als auch die Krankenhausplanung Möglichkeiten, Fehlanreizen entgegenzuwirken. Zu unserem Bedauern wurde ein Verbot der Profiterwirtschaftung nicht in das neue Bremische Krankenhausgesetz aufgenommen. Wir erwarten von der Bremer Landesregierung, dass sie für Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis offen ist und nicht vor weitreichenden Änderungen der bisher ungenügenden Regelungen zurückschreckt.

Wie bereits angesprochen, regte Bremen zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin aus den DRGs im Bundesrat an. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Viele der öffentlichkeitswirksamen Meldungen aus dem Gesundheitsressort bezogen sich auf die Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Was vom gesundheitspolitischen Jahr 2020 in Bremen bleibt, wird wohl erst im kommenden Jahr oder längerfristig sichtbar werden.

Insgesamt gibt es seitens der (nun auch nicht mehr ganz) neuen Regierung positive Initiativen und Ziele. Diese werden bisher allerdings, so scheint es, mit großer Vorsicht angegangen. Wir erwarten von einer linken Regierung eine deutliche Positionierung gegen die Profitorientierung im Gesundheitswesen. Die für das kommende Jahr angesetzte Neuerung des Krankenhausplanes bietet die nächste Gelegenheit, dass Schritte in Richtung einer bedarfsgerechteren Versorgung gegangen werden.

5. Ausblick

Die sozialen Determinanten, Bedarfsplanung und die DRG-Debatte sind Aspekte, die wir mit ins kommende Jahr mitnehmen. Auch die Idee einer Bremer Poliklinik wird weitergeführt. Ein neuer Input kam in diesem Jahr zum Thema Klima und Gesundheit, was möglicherweise ein weiterer Schwerpunkt 2021 sein könnte.

Covid-19 geht nicht spurlos an uns und an der Diskussion zum derzeitigen Zustand des Gesundheitssystems und seiner zukünftigen Ausrichtung vorbei. Welche Schlüsse sich aus dem Verlauf und der Bekämpfung der Pandemie in Deutschland zum Zustand der Versorgungsstrukturen ziehen lassen, bedarf einer gründlichen Aufarbeitung von Erkenntnissen aus Praxis und Wissenschaft. Insbesondere die Frage danach, wie die Vorhaltung von Kapazitäten und deren Finanzierung organisiert werden soll, müssen wir in unsere Überlegungen zu Änderungen von Gesetzen und in der Krankenhausplanung einbeziehen.

Im Februar wurde der Antrag eines Bremer Volksbegehrens für mehr Personal im Krankenhaus, mit dem höhere Personalschlüssel in der stationären Pflege verbindlich festgesetzt werden sollten, vom Staatsgerichtshof für nicht zulässig erklärt, u.a. mit der Begründung, dass Bremen als Bundesland keine über Bundesregelungen hinausgehenden (Personal-)Vorgaben machen dürfe, da die Bundesgesetzgebung umfänglich und ausreichend sei. Das Urteil orientierte sich an ähnlichen Entscheidungen in Hamburg und Bayern. Mit der Konzertierten Aktion Pflege und dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz wurde der Pflegepersonal-Diskurs vom Bundesministerium für Gesundheit im Frühjahr in Richtung einer Ausbildungsoffensive und der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland verlagert. Die Frage, mit welchen Maßnahmen der Personalmangel in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen verringert werden soll, wäre ein weiteres lohnenswertes Thema für das kommende Jahr.

Wir planen, einerseits weiter den Kontakt zu politischen Entscheidungsträger*innen zu suchen, andererseits aber auch mit Nachdruck Veränderungen einzufordern. Wir sehen uns in diesem Sinne nicht als Gruppe, die politische Entscheidungen legitimiert, sondern als Zusammenschluss motivierter und interessierter Personen, die fehlendes Engagement seitens der Politik klar benennen.

Wir werden uns weiterhin für ein bedarfsorientiertes, menschenwürdiges Gesundheitssystem einsetzen, das an der Versorgung von Erkrankten, der Prävention von Krankheit sowie an guten Arbeitsbedingungen der Gesundheitsbeschäftigten ausgerichtet ist. Die Erwirtschaftung von Profiten hat darin keinen Platz.

 

Hinweis auf Unvollständigkeit

Es gab 2020, so lässt sich an Diskussionen sowie Gesetzinitiativen und -änderungen erkennen, weitere gesundheitspolitische Themen (z.B. zur Notfall-, Palliativversorgung und Sterbehilfe), auf die wir hier nicht eingegangen sind. Das heißt nicht, dass diesen Themen insgesamt weniger Aufmerksamkeit zukommen soll. Es war uns im Rahmen unserer eigenen Kapazitäten schlichtweg nicht möglich, noch weitere umfangreiche Aspekte des Themenfeldes zu bearbeiten oder in diesen Text mit aufzunehmen. Dieser Jahresrückblick erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quellen     

Ansmann, Lena et al. (2020): Wie können nicht an‐COVID‐19 Erkrankte gute Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung treffen?, [online] https://www.public-health-covid19.de/aktuelles/hintergrundpapier-mit-dem-titel-wie-k%C3%B6nnen-nicht-an%E2%80%90covid%E2%80%9019-erkrankte-gute-entscheidungen-zur-inanspruchnahme-von-gesundheitsversorgung-treffen-ver%C3%B6ffentlicht.html [16.12.2020].

WIdO (2020): Pressemitteilung. Starker Rückgang der Krankenhaus-Fallzahlen durch Coronavirus-Lockdown bei planbaren Eingriffen, aber auch bei Notfällen, [online] https://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/presse/pressemitteilungen/archiv/2020/pm200629_wido-report_krankenhaus-fallzahlen_lockdown.pdf [16.12.2020].

Ärzteblatt (2020a): Experten plädieren für Finanzierung der Vorhaltekosten von Krankenhäusern, [online] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/DRG?s=&p=1&n=1&nid=116325 [16.12.2020].

Ärzteblatt (2020b): Mehr Krankenhäuser sollen Freihaltepauschale erhalten können, [online] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119556/Mehr-Krankenhaeuser-sollen-Freihaltepauschalen-erhalten-koennen [19.12.2020].

Buten un Binnen (2020): Corona in armen Stadtteilen: Versanden Hilferufe in Bremens Behörden?, [online] https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/corona-stadtteil-bremen-100.html [16.12.2020]

Der Paritätische (2020): Diskussionspapier. Zukunft sichern –Krankenhausfinanzierung reformieren für eine flächendeckende, hochwertige Versorgung!“, [online] http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/9ad72a7ff7e2d3c8c125850000505945/$FILE/SH%2020200123_Diskussionspapier%20Krankenhausfinanzierung.pdf [16.12.2020].

Kausche, Katharina (2020): „Eine faire Alternative existiert nicht“, [online] https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-medizin-studium-examen-1.5054589 [16.12.2020].

Korzilius, Heike & Osterloh, Falk (2020): Rückkehr zur Regelversorgung. Chronische Krankheiten machen keine Coronapause, in: Dt. Ärzteblatt, 117 (20).

Krankenhaus Statt Fabrik (2020): Die Corona-Krise muss Konsequenzen haben, [online] https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53194 [16.12.2020].

Leopoldina (2020): Coronavirus-Pandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem, [online] https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_05_27_Stellungnahme_Corona_Gesundheitssystem.pdf [17.12.2020].

Marburger Bund (2020): Krankenhausversorgung: Marburger Bund für aktive Planung, mehr Kooperation und Reform der Finanzierung, [online] https://www.marburger-bund.de/bundesverband/pressemitteilung/krankenhausversorgung-marburger-bund-fuer-aktive-planung-mehr [17.12.2020].

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (2020): Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz, [online] https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/allgemeinverfugung-zum-arbeitszeitgesetz-194141.html [16.12.2020].

Public Health UK: Research and analysis. Chapter 6: social determinants of health, [online] https://www.gov.uk/government/publications/health-profile-for-england/chapter-6-social-determinants-of-health [16.12.2020].

Tagesschau (2020): Heil zur Corona-Krise. „Einige Krankenhäuser kaputtgespart“, [online] https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-heil-krankenhaeuser-101.html [16.12.20].

Wahrendorf, Morten et al. (2020): Verschärfen COVID-19 Pandemie und Infektionsschutzmaßnahmen die gesundheitlichen Ungleichheiten?, [online] https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/Hintergrundpapier_SozUngl_COVID19_final.pdf [16.12.2020].

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s